Die laufenden Kosten hängen von dem Gesundheitszustand der zu betreuenden Person(en) ab. In den Kosten sind die steuerlichen Abgaben und Versicherungen der Betreuungskraft enthalten. Die Kosten für die An- und Abreise werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Die Betreuungsleistungen können nicht mit der Pflegeversicherung der Krankenkasse abgerechnet werden, d.h. diese Leistungen müssen privat vom Patienten bezahlt werden.
Wie setzen sich die Kosten zusammen?
- Einmalige Aufnahmegebühr 150,00 EUR
- Tagespauschale 90,00 EUR
- Tagespauschale Ehepaare 120,00 EUR
- Erschwerniszuschlag ab PG4 von 5,00 EUR (Rollstuhl, bettlägerig, schwere Demenz, etc. )
- Fahrtkostenpauschale 160,00 EUR (für Hin – und Rückfahrt). Diese wird direkt mit der Betreuungskraft abgerechnet.
- Bei regelmäßiger Nachtbereitschaft (1-2 Mal pro Nacht) wird zwischen 23.00 Uhr und 06.00 Uhr ein Nachtzuschlag von 5,00 EUR berechnet. Wird die Nachtruhe öfter gestört, muss am Tag eine längere Ruhepause eingeräumt werden.
- Weihnachten und Ostern werden jeweils mit einem Zuschlag von 100,00 EUR berechnet, Silvester mit 50,00 EUR.
Welche Förderung ist möglich?
Bei Einstufung in eine Pflegestufe kann die Geldleistung für so genannte „selbst beschaffte Pflegehilfen“ in Anspruch genommen werden. Die Höhe dieses so genannten Pflegegeldes richtet sich nach der Einstufung in die Pflegestufe.
Leistungen | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflegegeld (monatlich) | – | 332 € | 573 € | 765 € | 947 € |
Pflegesachleis- tungen (monatlich) | – | 761 € | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € |
Verhinderungs- pflege (jährlich) | – | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € |
Kurzzeitpflege (jährlich) | – | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € |
Entlastungsbe- trag (monatlich) | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Tages- und Nachtpflege (monatlich) | – | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 @ |
Pflegehilfsmittel zum Vebrauch | bis zu 40 € | bis zu 40 € | bis zu 40 € | bis zu 40 € | bis zu 40 € |
Leistungen der Pflegeversicherung:
- Pflegegeld lt. Pflegegrad
- Antrag auf Pflegehilfsmittel monatlich 40,- €
- Verhinderungspflege jährlich bis 2.418,- €
- Die Betreuungskosten sind zusätzlich bis zu einem Betrag von 20.000,- € pro Jahr, als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater, ob und in welcher Höhe Sie die steuerliche Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen geltend machen können. [§37 SGB XI, Sozialgesetzbuch]